Der Bundesberufsverband der Fachkosmetiker/innen in Deutschland e. V. ist eine Berufsorganisation der Kosmetikerinnen und Kosmetiker aller Branchen, Betriebsgrößen und Betriebsformen in der Bundesrepublik, die berufsständische Interessenvertretung der Kosmetikerinnen und Kosmetiker gegenüber Parteien, Parlamente, Ministerien, Behörden und Verbänden. Der sachkundige Berater und Ansprechpartner der Kosmetikerinnen und Kosmetiker bei allen fachlichen und betrieblichen Problemen.
Aufgaben und Dienstleistungen des Verbandes
Information, Beratung und Anerkennung
Hier liegt die ureigenste Aufgabe eines Berufsverbandes. Sie nimmt deshalb auch den breitesten Raum in der Tätigkeit ein.
- Einzelauskünfte
die mündlich oder schriftlich von unseren Mitgliedern abgerufen werden können, z. B. anlässlich der Eröffnung eines eigenen Instituts, bei Fragen der Kalkulation, bei Steuer- und Versicherungsfragen etc. - News
die über Verbandsinterna, Aktuelles und sonstige Fachthemen berichten. - Anerkennung
Vom BFD „anerkanntes Institut“ oder „anerkannte Schule“, ein Prädikat, das in den Fachkreisen Geltung hat und bei Vorliegen der Voraussetzungen an qualifizierte Mitglieder auf Antrag verliehen wird. - Interessenvertretung
Lobbyarbeit bei den politischen Entscheidungsträgern auf Länderebene und im Bundestag.

Aufgaben und Ziele
„Was tut der Verband?“ Diese Frage ist so alt, wie der Verband selbst. Sie wird insbesondere von denjenigen gestellt, die den Verband nicht oder nicht ausreichend kennen. Es geht deshalb darum, deutlich zu machen, was der Verband leisten kann und welches Arsenal an Hilfen und Dienstleistungen er für seine Mitglieder zur Verfügung hält. Vergegenwärtigt sich jeder Berufsangehörige diesen Katalog, so sollte die Mitgliedschaft im BFD eigentlich ein Muss für jede Kosmetikerin und jeden Kosmetiker sein.
Dass der Verband andererseits nicht im luftleeren Raum arbeiten kann, sondern auf die Impulse und den engen Kontakt zu seinen Mitgliedern angewiesen ist, versteht sich eigentlich von selbst.
Anders ausgedrückt: Nur das ständige Feedback seitens der Mitglieder ermöglicht eine erfolgreiche Verbandsarbeit. Nehmen Sie deshalb den BFD beim Wort und informieren Sie ihn rechtzeitig und umfassend über Ihre Probleme – nur dann wird er auch das leisten können, was ein erfolgsorientierter Berufsverband zu leisten in der Lage ist.
Dabei mag eins klargestellt werden: Der Verband kann nur im Rahmen von Gesetz und Recht arbeiten – nicht dagegen. Das führt manchmal dazu, dem jeweiligen Mitglied unbequeme Wahrheiten sagen zu müssen und ihm klarzumachen, dass seine Auffassung vielleicht menschlich oder gar logisch verständlich, aber leider aus Rechtsgründen nicht realisierbar ist. Wenn das nicht immer auf Verständnis stößt, so muss ein Berufsverband solches hinnehmen; denn er und die Mitglieder wären schlecht beraten, wenn der Verband nur das sagen würde, was die Mitglieder hören möchten.
Verbandsarbeit soll sich natürlich für die Mitglieder möglichst handgreiflich bemerkbar machen. Davon wird noch die Rede sein. Aber sie ist auch zum großen Teil geistige Arbeit, die sich nicht immer in Euro und Cent ausdrücken lässt, zumal sich ein großer Teil dieser Arbeit nicht vor den Augen der Mitglieder abspielt. Hier geben dann nur die auf den jährlichen Mitgliederversammlungen vorgetragenen Rechenschaftsberichte Auskunft über die Tätigkeit der Verantwortlichen.
Wettbewerbsrecht, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
Der Verband sieht seine Aufgabe aber nicht nur darin, seine Mitglieder zu beraten, sondern er verfolgt auf diesbezüglichen Hinweis auch Wettbewerbsverstöße. Das deutsche Wettbewerbsrecht gehört zu den strengsten diesbezüglichen Rechtsnormen auf der Welt. Dennoch gelingt es den Berufsangehörigen oft, hiergegen zu verstoßen.
Wir leben bekanntlich in einer pluralistischen Gesellschaft, in der es notwendig ist, seine Interessen – und hier insbesondere die berufsständischen Interessen – selbst zu vertreten. Hier hat der Einzelkämpfer aber kaum eine Chance. Er kann seine Auffassung erfolgreich über seine „Lobby“, und das ist der Berufsverband, bei den verschiedensten Institutionen einbringen. Dies insbesondere
- Parteien, Parlamente, Bundes- und Landesministerien, die für die Berufsanerkennung, Titelschutz und Ausbildung zuständig sind.
- Behörden auf verschiedenen Ebenen, die für die Berufsausübung der einzelnen Kosmetiker/in wichtig sind.
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit, die über den Beruf und die Arbeit der Kosmetiker/in informiert werden.
- Andere Berufsorganisationen mit denen z. B. die Grenzen des Tätigkeitsfeldes abgeklärt werden.
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