In den Bedingungen zur Öffnung von Betrieben im Bereich „körpernaher Dienstleistungen“ gibt es den Punkt „Testkonzept für das Personal“.
Doch das war es auch schon.. Es wird nicht weiter ausgeführt, wie so ein Konzept aussehen kann bzw. soll.
Wie wir von Mitgliedern erfahren und bei eigenen Anfragen feststellen mussten, wissen in der Regel weder die Gesundheitsämter noch die Handwerkskammer hierzu etwas zu sagen – es gibt keinerlei offiziellen Vorgaben durch den Gesetzgeber.
Dank der Handwerkskammer Koblenz gibt es, wenn auch nur ein vorläufiges, Konzept, das den Betrieben enorm weiterhilft. An dieser Stelle auch von uns ein herzliches Dankeschön nach Koblenz 😉
Bezüglich der Häufigkeit der Selbsttests empfehlen wir, sich an der Testpraxis in Pflegeeinrichtungen zu orientieren. Mit einem Test alle zwei Tage sollte man (rechtlich) auf der sicheren Seite sein.
Wir möchten anmerken, dass diese Hinweise als Hilfe zur Erfüllung der geltenden Bestimmungen, jedoch nicht als Bekenntnis zu diesen gedacht sind.