Nachdem die Anbieter von „körpernahen Dienstleistungen“ vor kurzem mit den bekannten Auflagen (Terminvereinbarung, Schnelltest, Testkonzept Personal usw.) wieder öffnen durften, ist nach der letzten „Corona-Runde“ mit anschließendem Rückzieher der Kanzlerin nicht im Konkreten auf diese Betriebe eingegangen worden.
Stand heute, so erfuhren wir auf Anfrage bei verschiedenen Wirtschaftsministerien, müssen Frisöre und Kosmetikstudios über die Ostertage (01. bis 05. April) schließen.
Danach soll es wieder wie vor Ostern weitergehen. Sollten die Inzidenzzahlen über 100 steigen, würde die so genannte „Notbremse“ zum Tragen kommen; einzelne Kommunen werden ggf. eigene Zahlen festlegen.
Dann würde es erneut zu Schließungen von Kosmetik- und Nagelstudios kommen.