Kosmetikbehandlungen – in diesen Bundesländern wieder möglich

In diesen Bundesländern dürfen Kosmetikinstitute wieder Kunden behandeln:

Baden-Württemberg (ab 11.05.2020)

Bayern (ab 04.05.2020)

Berlin (ab 11.05.2020)

Brandenburg (ab 11.05.2020)

Bremen (ab 06.05.2020)

Hamburg (ab 13.05.2020)

Hessen (ab 04.05.2020)

Mecklenburg-Vorpommern (ab 07.05.20)

Niedersachsen (ab 11.05.20)

Nordrhein-Westfalen (ab 11.05.20)

Rheinland-Pfalz (ab 13.05.20)

Saarland (ab 04.05.2020)

Sachsen (ab 04.05.2020)

Sachsen-Anhalt (ab 04.05.2020)

Schleswig-Holstein (ab 18.05.20)

Thüringen (ab 04.05.2020)

Die Firma Akzent Direct GmbH stellt auf ihrer Homepage übrigens zwei sehr hilfreiche Dokument zur Verfügung; zum einen ein A4-Blatt mit den notwendigen Hygienevorkehrungen im Institut, sowie ein Sicherheits-datenblatt, dass für jeden Kunden ausgefüllt und drei Wochen aufbewahrt werden muss: https://shop.akzent-direct-gmbh.com/downloads

Bzgl. Mindestabstand:

Die Hygieneanforderungen wurden insoweit gelockert, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dann nicht getragen werden muss, wenn die Art der Leistung sie nicht zulässt. Damit können Kosmetikbetriebe auch Gesichtsbehandlungen durchführen.

Corona – was jetzt?

Hierzu hat die Fachzeitschrift „Kosmetik International“ einen sehr guten Artikel geschrieben, auf den wir uns erlauben, zu verlinken [Artikel].

Auch die Fachzeitung „BEAUTY FORUM“ gibt Hilfestellung mit ihren „6 Punkte, die Sie jetzt während der Schließung Ihres Instituts unbedingt tun sollten..“ [Artikel]