Kosmetikbehandlungen – in diesen Bundesländern wieder möglich

In diesen Bundesländern dürfen Kosmetikinstitute wieder Kunden behandeln:

Baden-Württemberg (ab 11.05.2020)

Bayern (ab 04.05.2020)

Berlin (ab 11.05.2020)

Brandenburg (ab 11.05.2020)

Bremen (ab 06.05.2020)

Hamburg (ab 13.05.2020)

Hessen (ab 04.05.2020)

Mecklenburg-Vorpommern (ab 07.05.20)

Niedersachsen (ab 11.05.20)

Nordrhein-Westfalen (ab 11.05.20)

Rheinland-Pfalz (ab 13.05.20)

Saarland (ab 04.05.2020)

Sachsen (ab 04.05.2020)

Sachsen-Anhalt (ab 04.05.2020)

Schleswig-Holstein (ab 18.05.20)

Thüringen (ab 04.05.2020)

Die Firma Akzent Direct GmbH stellt auf ihrer Homepage übrigens zwei sehr hilfreiche Dokument zur Verfügung; zum einen ein A4-Blatt mit den notwendigen Hygienevorkehrungen im Institut, sowie ein Sicherheits-datenblatt, dass für jeden Kunden ausgefüllt und drei Wochen aufbewahrt werden muss: https://shop.akzent-direct-gmbh.com/downloads

Bzgl. Mindestabstand:

Die Hygieneanforderungen wurden insoweit gelockert, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dann nicht getragen werden muss, wenn die Art der Leistung sie nicht zulässt. Damit können Kosmetikbetriebe auch Gesichtsbehandlungen durchführen.

Offener Brief an die Bundeskanzlerin

Wir als BfD sind froh und dankbar für die Kooperation mit den Verbänden

Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität e. V., Deutsche Gesellschaft für Piercing e. V., Deutscher Verband Elektro-Epilation e. V., Fachverband Elektrologie e. V., International Cosmetic and Device Association e. V., Kosmetik & Beauty-Zentrale, Netzwerk Heilpraktiker ästhetische Medizin, ProTattoo e. V., Verband für Tattooentfernung e. V,

in deren Rahmen wir einen gemeinsamen Offenen Brief an Frau Dr. Angela Merkel geschrieben haben, der bereits gestern verschickt wurde.

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela MerkelHier der komplette Brief:

Offener Brief an Frau Dr. Angela Merkel vom 27.04.2020 (PDF).

Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen

UPDATE KOSMETIK-INSTITUTE

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Frisöre „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“ wieder öffnen.

Und Kosmetikinstitute?

Sofern sie Hygienevorschriften beachten, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern in allen Bundesländern außer Bayern ab dem 20. April 2020 wieder öffnen, jedoch KEINE Behandlungen durchführen.

Das heißt, Sie könnten zumindest wieder Kosmetikprodukte an Ihre Kunden verkaufen und vor allem wieder in Kontakt mit diesen treten.

Corona – was jetzt?

Hierzu hat die Fachzeitschrift „Kosmetik International“ einen sehr guten Artikel geschrieben, auf den wir uns erlauben, zu verlinken [Artikel].

Auch die Fachzeitung „BEAUTY FORUM“ gibt Hilfestellung mit ihren „6 Punkte, die Sie jetzt während der Schließung Ihres Instituts unbedingt tun sollten..“ [Artikel]