Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen Dienstleister, Handwerker und Gesundheitshandwerker ihrer Tätigkeit generell nachgehen. Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden. Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und allgemeine Hygieneregelungen sind von jedermann einzuhalten.
Quelle. Handwerkskammer Lübeck