Schleswig-Holstein folgt..

Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen Dienstleister, Handwerker und Gesundheitshandwerker ihrer Tätigkeit generell nachgehen. Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden. Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und allgemeine Hygieneregelungen sind von jedermann einzuhalten.

 

Quelle. Handwerkskammer Lübeck

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