Der Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Das Bundesumwelt-ministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützen dabei in Fragen der Auslegung der NiSV.
Konkrete Vollzugsfragen sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen obersten Landesbehörden zu richten.
Auf der Seite dieser Seite
des Bundesumweltministeriums werden alle entsprechenden Stellen/Ansprechpartner in den jeweiligen Bundesländern aufgelistet.