Die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ist unangemessen, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Bundesland musste seine Verordnung anpassen. Der Friseurverband hofft jetzt auf eine “Signalwirkung” für das gesamte Bundesgebiet. Die Handwerkskammer Dresden kritisiert derweil die unzureichende finanzielle Unterstützung für Kosmetiksalons.
Ungeimpfte und nicht-genesene Personen müssen in Niedersachsen nicht mehr auf Friseur und Fußpflege verzichten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die 2G-plus-Regel für Friseurbesuche und weitere körpernahe Dienstleistungen gekippt. Diese sei unangemessen und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland keine notwendige Schutzmaßnahme.
“Diese positive Entscheidung für alle Friseure und Friseurinnen in Niedersachsen hat hoffentlich Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet”, sagte Manuela Härtelt-Dören, Präsidentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).
Unabhängig von Warnstufe: Für körpernahe Dienstleister gilt jetzt 3G
Bislang waren von den strengen Zugangsbeschränkung lediglich “medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistung” ausgenommen. Die Richter stellten klar, dass Ausnahmen auch für jene gelten müssten, die “körperpflegerische Grundbedarfe” befriedigen. Das OVG zählt hierzu etwa Friseure und Fußpflegen.
Das Infektionsrisiko sei in diesen Bereichen nur begrenzt, weil sich regelmäßig nur wenige Menschen gleichzeitig dort aufhielten. Zudem könne der Schutz durch das Tragen einer Maske oder eines negativen Corona-Tests deutlich erhöht werden.
Gegen die 2G-plus-Regel in Theatern, Kinos, Spielhallen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks hatten die Richter dagegen nichts einzuwenden. Bereits am Wochenende hat die niedersächsische Landesregierung auf das Urteil (Az.: 13 MN 462/21) reagiert und eine geänderte Verordnung erlassen. Für körpernahe Dienstleistungen gilt demnach ab sofort die 3G-Regelung in allen drei Warnstufen.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung (https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/richter-kippen-2g-plus-regel-fuer-koerpernahe-dienstleister-213799/) Beitrafsbild: pixabay