Werden Sie jetzt Mitglied und nutzen Sie die Vorteile einer starken Gemeinschaft im Bundesberufsverband der Fachkosmetiker/innen in Deutschland e. V.
Die Beitrittserklärungen können Sie unten auf dieser Seite als PDF-Dokument herunterladen bzw. ausdrucken, ausfüllen und uns auf dem Postweg, per Fax oder als Scan per E-Mail zurücksenden.
Für Ihren Mitgliedsantrag gibt es bestimmte Voraussetzungen und Sie benötigen verschiedene Nachweise.
Selbstständige Kosmetiker/-innen, Kosmetikinstitute:
– Gewerbeanmeldung.
– Ihre eigenen Zertifikate im Bereich Kosmetik.
– Einige Fotos Ihres Instituts.
Bildungsanbieter (es werden nur Bildungsanbieter aufgenommen, die auch tatsächlich eine Ausbildung zur Kosmetikerin anbieten):
– Gewerbeanmeldung als Bildungsanbieter.
– Ihre eigenen Zertifikate im Bereich Kosmetik.
– Einige Fotos Ihrer Unterrichtsräume.
– Nachweis (Anmeldeformulare, Online-Angebot o. ä.), dass Sie eine
. Kosmetikausbildung anbieten
– Lehrplan inkl. Dauer (mind. 96 Stunden, davon max. 25 % online)
– Nachweis(e) bereits durchgeführter Ausbildungen
Anträge mit identischen Firmen- und Privatadressen werden nicht akzeptiert, außer es wird hinreichend dargelegt (Fotos), dass die Räumlichkeiten den Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung gerecht werden.
Betrifft Anmeldungen von Bildungsträgern in Nordrhein-Westfalen:
Aufgrund der enormen Anzahl von Anfragen, Anmeldungen und bereits erfolgten Aufnahmen, sehen wir uns gezwungen, ein Anmeldestopp bis zunächst bis zum 31.03.2026 festzulegen. Wir bitten um Verständnis.
Mitgliedsantrag für Bildungsanbieter, Selbstständige, Angestellte und Fördermitglieder
Mitgliedsantrag für Kosmetiker/innen in der Ausbildung
Natürlich senden wir Ihnen diesen auf Anfrage auch gerne per Post zu.
Der BFD ist KEINE staatliche, amtliche, halbamtliche oder öffentliche Institution/Einrichtung. Ebenso ist der BFD KEIN Zertifizierer für Bildungsträger nach DIN- oder ISO-Normen.
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