Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen

UPDATE KOSMETIK-INSTITUTE

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Frisöre „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“ wieder öffnen.

Und Kosmetikinstitute?

Sofern sie Hygienevorschriften beachten, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern in allen Bundesländern außer Bayern ab dem 20. April 2020 wieder öffnen, jedoch KEINE Behandlungen durchführen.

Das heißt, Sie könnten zumindest wieder Kosmetikprodukte an Ihre Kunden verkaufen und vor allem wieder in Kontakt mit diesen treten.

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