Wie mehrere Medien mittlerweile berichten, dürfen ab Montag, 1. März neben Blumenläden, Gartencentern und Friseuren auch Kosmetikinstitute in Bayern öffnen.
Das bayerische Kabinett hat weitere Lockerungsschritte beschlossen, das teilte der Bayerische Rundfunk heute mit. Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte, dürfen ab 1. März im gesamten Freistaat neben Friseuren auch Kosmetikinstitute öffnen.
Erlaubt werde, so heißt es weiter, auch wieder Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege, kündigte Herrmann an – in Analogie zu den Friseuren, die ebenfalls ab Montag öffnen dürfen. Auch Nagelstudios gehören dazu.
Es gelte hier die Devise, „Gleiches gleich zu behandeln“. Erlaubt werden laut Herrmann Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und -pflege nötig seien. Die Maskenpflicht entfällt laut Staatskanzlei bei Kunden nur, „soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege)“.
Quelle: @bayerischer_rundfunk